E-Residency

E-Residency

Update 07.07.2019
Lohnt sich die e-Residenz in Estland mit Firmengründung wirklich? 

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Dass wir hier in Estland nicht rückständig in Feld und Wald leben, sondern gleichzeitig von einem modernen, innovativen und auf die Zukunft ausgerichteten Staat sprechen, wird am Beispiel der „E-Residency“ mehr als deutlich!

Ab Anfang Dezember 2014 können Einzelpersonen eine virtuelle estnische Staatsbürgerschaft beantragen. Die sogenannte E-Residency erlaubt es Menschen, unabhängig von ihrer bisherigen Anbindung an den baltischen Staat, das breite Spektrum an E-Government-Dienstleistungen und Onlineservices in Anspruch zu nehmen, für welches das Land mittlerweile internationale Bekanntheit und grosse Anerkennung genießt. Von einer herkömmlichen Staatsbürgerschaft unterscheidet sich die virtuelle Variante primär durch das Fehlen eines Wahlrechts, einer physischen Aufenthaltsgenehmigung sowie einer Berechtigung zur Ausstellung eines estnischen Reisepasses.

Estland ist, was die digitale Kompetenz und den Ausbau ihrer Netze betrifft, europaweit eine heiße Nummer. Und jetzt wagt man einen Schritt in eine Richtung, an die kein anderes europäisches Land bislang zu denken wagt – geschweige denn eine passende Infrastruktur und das Know-how der Beamten vorzuweisen hätte. Der Staat verspricht sich davon eine Ankurbelung der Wirtschaft. Nicht zuletzt da reinvestierter Gewinn derzeit dort nicht besteuert wird, ist Estland ein nicht zu unterschätzender Standort für Unternehmer.

ubuntu estland projekt digital
Website der estnischen Regierung mit viel Komfort für die Bürger

Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,- bis 120,- Euro fällig.
Momentan ist allerdings noch eine Reise nach Estland erforderlich, um vor Ort bei der Polizei die eigene Identität zu bestätigen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dieser Vorgang auch bei estnischen Auslandsvertretungen abgewickelt werden können.

E-Residenten bekommen dann eine mit Sicherheits-Zertifikaten versehene ID-Chipkarte. Diese führen sie in ein Lesegerät ein, das per USB mit einem Rechner verbunden wird und mit einer PIN sowie Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt ist. Anschließend stehen ihnen Dienste und Komponenten zur Verfügung, die Staatsbürger Estlands schon seit Jahren unter dem Dach der “E-Estonia”-Plattform in Anspruch nehmen können. Eine Übersicht der Services findet sich hier.

Deutsche Bundestagsabgeordnete, so erklärt der für die E-Residency verantwortliche „Chief Information Officer“ (CIO) Taavi Kottka, begegnen der Idee eines konsequenten „E-Government“ nach wie vor mit viel Skepsis und Unverständnis.

 

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